Bildungsscheck: Arbeitsminister Schneider fährt wichtige Anreizförderung für kleine und mittlere Unternehmen vor die Wand
„Wie ernsthaft steht die grün-rote Minderheitsregierung noch hinter dem Erfolgsprojekt Bildungsscheck? Denn das, was Arbeitsminister Schneider jetzt an Veränderungen bei den Förderkriterien einführt, benachteiligt viele Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten massiv." Das erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Norbert Post. Post verweist darauf, dass der Bildungsscheck vom damaligen NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann als Anreizförderung für kleine und mittlere Betriebe eingeführt wurde und davon bisher mehr als eine halbe Million Menschen profitierten. Wenn Schneider jetzt als Erfolg zu verkaufen versuche, dass nun auch Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten in die Fördermaßnahme einbezogen würden, „dann hat er den ursprünglichen Sinn des Bildungsschecks nicht verstanden".
Schwerer aber wiege, dass die Veränderung der Förderkriterien zum einen die Verfahren im Rahmen des betrieblichen Zugangs erheblich komplizierter gestalteten und gleichzeitig den Personenkreis einschränkten. So könnten Unternehmen mit zehn bis 250 Beschäftigten zum Beispiel zwar 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Die Förderung werde aber nur dann genehmigt, wenn mindestens ein Beschäftigter nach den neuen Kriterien gefördert werde. Im Umkehrschluss bedeute das, so Post: „Wenn ein Unternehmen keinen Beschäftigten nach den neuen Kriterien fördern kann, kann es den Bildungsscheck nicht mehr in Anspruch nehmen. Schneider reduziert Chancen für Facharbeiteer. Damit fährt Schneider ein wichtiges Anreizinstrument gerade für kleine und mittlere Unternehmen vor die Wand.“


