"Fair und vernünftig"

Erhöhung des Schonvermögens bei der Altersvorsorge von Hartz-IV-Empfängern im Bundestag verabschiedetpost26

„Seit 2005 haben wir gefordert, einen höheren Freibetrag zur Altersvorsorge von Langzeitarbeitslosen und damit für mehr Gerechtigkeit zu bekommen“, so Norbert Post arbeitspolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion. Heute wurde das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes im Bundestag verabschiedet. „Schon im Koalitionsvertrag in NRW hatten wir die entsprechende Änderung der Hartz-Regelungen gefordert. Wir halten unsere Versprechen“, so Post weiter.

Künftig kann ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit einem maximalen Schonvermögen eine private Zusatzrente von rund 300 Euro erwerben, während die alten Sätze ihm lediglich 85 Euro ließen. „Also: Private Vorsorge lohnt sich! Wenn ein Bürger privat vorsorgt und damit alles richtig macht, dann kann der Staat doch nicht im Falle längerer Arbeitslosigkeit das meiste wegnehmen. Das untergräbt das Vertrauen in den Sozialstaat“, stellte Post fest. Mit den höheren Freibeträgen würden zwei Ziele erreicht: Die Eigeninitiative für eine entsprechende Altersvorsorge zu fördern und einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut zu leisten.

„Damit schließt sich heute die der Gerechtigkeitslücken der Hartz-Gesetzgebung. Das System Hartz baue bei Langzeitarbeitslosen darauf auf, dass jemand der viele Jahre gearbeitet und entsprechend fürs Alter vorgesorgt hat, genauso behandelt werde wie derjenige, der nur kurze Zeit gearbeitet und keine Altersrücklagen gebildet hat. „Das widerspricht dem Gerechtigkeitsdenken der Menschen und ist ein Kardinalfehler im System. „Die CDU hat bereits auf ihrem Parteitag in Dresden einen Antrag der CDU Nordrhein-Westfalens angenommen, der eine deutliche Anhebung der Vermögensfreigrenze vorsah. Leider war mit der SPD zu Zeiten der Großen Koalition in dieser Frage nichts zu machen. Daher freut es mich nun umso mehr, dass diese Forderung Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP gefunden hat. Nach einem halben Jahr können wir bezüglich der Anhebung des Schonvermögens bei Hartz-IV schon Vollzug melden“, so Post. „Ein gutes Zeichen.“


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